Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs durch Leasingvertrag
Verfasst von Axel Hauser unter Aktuelle Rechtsprechung am 23. Januar 2012
Nach einem Verkehrsunfall ist der Geschädigte so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis stehen würde. Nach langjähriger Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH stehen ihm hierbei grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung, und zwar die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs (vgl. Wellner in NJW 2012, S. 7 m.w.N.).
Mit Urteil vom 30.11.2011 – 14 U 92/11 entschied das OLG Celle in diesem Zusammenhang, dass der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug auch durch Leasing anschaffen kann. Hierbei hat er nach Ansicht des OLG grundsätzlich auch einen Anspruch auf den Ersatz der Umsatzsteuer die im Rahmen des Leasingvertrages anfällt, zumindest solange diese nicht die Umsatzsteuer übersteigt, die bei dem Kauf eines Ersatzfahrzeuges anfällt.
Kündigung einer privaten Krankenversicherung durch den Versicherer
Verfasst von Axel Hauser unter Aktuelle Rechtsprechung am 10. Dezember 2011
Grundsätzlich kann ein Versicherer einen privaten Krankenversicherungsvertrag nicht kündigen. Denn nach dem Wortlaut des § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG ist “Jede Kündigung” einer Krankheitskostenversicherung im Sinne des § 193 Abs. 3 S. 1 VVG ausgeschlossen.
Mit Urteil vom 07.12.2011 – Az. IV ZR 50/11 entscheid der BGH tortz dieses klaren Wortlauts, dass bei schweren Vertragsverletzungen eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen kann (Anm. des Verfassers: denkbar sind Fälle des arglistigen Verhaltens des Versicherungsnehmers). Die Versicherung werde in einem solchen Fall weder im Basistarif fortgesetzt, noch stehe “dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Abschluss eines derartigen Vertrages mit seinem bisherigen Versicherers zu.“
Die Entscheidungsgründe sind derzeit noch nicht veröffentlicht.
Quotelung von Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall
Verfasst von Axel Hauser unter Aktuelle Rechtsprechung am 16. November 2011
Mit Urteil vom 05.04.2011 – Az. 22 U 67/09 entschied das OLG Frankfurt a.M., dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls auch bei einem Mitverschulden am Unfallgeschehen grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten in voller Höhe und nicht lediglich in Höhe der Verschuldensquote des Unfallgegners hat.
Mit der derselben Problematik befasste sich bereits der Beitrag vom 10.07.2011, in dem auf das Urteil des OLG Rostock vom 18.03.2011 hingewiesen wurde.
Da die vorstehende Problematik in der Rechtsprechung umstritten ist, ließ das OLG Frankfurt a.M. die Revision zum BGH zu.
Der BGH entschied nun diese Streitfrage mit Urteil vom 07.02.2012 – Az. VI ZR 133/11. Hiernach soll der Geschädigte die Sachverständigenkosten entsprechend der Verschuldensquote nur anteilig ersetzt verlangen können.
Rücktritt vom (Pkw-)Kaufvertrag
Verfasst von Axel Hauser unter Aktuelle Rechtsprechung am 9. Oktober 2011
Bei einem Mangel der Kaufsache steht dem Käufer ein Rücktrittsrech in der Regel dann zu, wenn zwei Nachbesserungsversuche (Reparaturversuche) fehlgeschlagen sind. Ein Rücktrittsrecht ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn der Mangel nur unerheblich ist.
In seiner Leitsatzentscheidung vom 15.06.2011 entschied der BGH zu dem Az. VIII ZR 139/09 die Frage, auf welchen Zeitpunkt es für die Bewertung dieser Frage (ob ein unerheblicher Mangel vorliegt und daher ein Rücktritt ausscheidet) ankommt und beantwortete sie wie folgt:
… “Ist zu diesem Zeitpunkt (der Erklärung des Rücktritts) die Mangelursache trotz mehrerer vorausgegangener Reparaturversuche nicht bekannt und deswegen nicht absehbar, ob und mit welchem Aufwand der Mangel beseitigt werden kann, wird ein zum Zeitpunkt des Rücktritts erheblicher Mangel nicht zu einem geringfügigen Mangel, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Mangel mit verhältnismäßig geringem Aufwand behoben werden kann.”
Im konkreten Fall stellte sich erst in einem später eingeleiteten gerichtlichen Verfahren heraus, dass der Mangel des verkauften Kfz unerheblich war und der Käufer daher grundsätzlich nicht zum Rücktritt berechtigt gewesen wäre. Mit der zitierten Entscheidung entschied der BGH allerdings zugunsten des Käufers.
Abtretung von Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall
Verfasst von Axel Hauser unter Aktuelle Rechtsprechung am 9. September 2011
In seinem Urteil vom 07.06.2011 – Az. VI ZR 260/10 entschied der BGH, dass die Abtretung der Ansprüche des Unfallgeschädigten auf Erstattung der Gutachterkosten an den Gutachter unwirksam ist, wenn sie nicht der Höhe und der Reihenfolge nach in der Abtretungserklärung aufgeschlüsselt ist. Eine Abtretung ist nämlich nur wirksam – hierauf weist der BGH in seiner Entscheidung hin -, “wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist”. Die Revision des klagenden Gutachters wies der BGH daher zurück.
Selbst wenn die Forderung der Höhe und der Reihenfolge nach jedoch bestimmt ist, bestehen darüber hinaus noch weitere Risiken für den Gutachter, der seine Kosten aus abgetretenem Recht einklagten will. So ist z.B. noch nicht höchstrichtlich entschieden, ob die Abtretung gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt.